Was die Landesregierung für Blinde und Taubblinde macht – und die SPD-Fraktion noch einen draufsetzt
Das Saarland hat erhöht die Hilfen für blinde und taubblinde Menschen. Das hat SPD-Sozialminister Magnus Jung durchgesetzt.

Mit der Reform ergeben sich folgende Leistungen:
- Blinde Erwachsene erhalten monatlich 450 Euro, taubblinde Erwachsene 675 Euro.
- Minderjährige erhalten gestaffelte Beträge von 317 Euro (blind) und 476 Euro (taubblind).
- Im Jahr 2026 und 2027 werden die Beträge jeweils um 10 Euro erhöht.
Automatische Anpassung: Schluss mit Unsicherheit
Doch die SPD-Landtagsfraktion hat eine weitere Verbesserung eingebracht: Mit einer dynamischen Anpassung der Blindheitshilfe ab 2028 soll es künftig überflüssig werden, dass immer wieder neu um Erhöhungen gekämpft werden muss. Die Leistung wird dann an die Rentenanpassung gekoppelt. Steigen die Renten, steigt auch die Blindheitshilfe. Die Änderungen stellen eine historische Verbesserung der Lebensumstände dar, findet die SPD-Abgeordnete Christina Baltes.
„Unsere Gespräche mit Betroffenen und Verbänden haben gezeigt, dass die fehlende Verlässlichkeit bei der Anpassung der Blindheitshilfe eine große Belastung darstellt. Mit der dynamischen Anpassung schaffen wir eine langfristige Sicherheit für die Leistungsberechtigten“, so Baltes.
Mit der Umsetzung des neuen Gesetzes beweist die SPD-Landesregierung, dass soziale Teilhabe und finanzielle Sicherheit Hand in Hand gehen können – ein starkes Signal für eine gerechtere und inklusivere Gesellschaft.