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Gesellschaft, Digitales

Saarland ist erstes Bundesland mit gesetzlichem Rahmen für digitale Bildung

Das Saarland setzt bundesweit Maßstäbe in der digitalen Bildung: Die SPD-Landesregierung schafft einen verbindlichen gesetzlichen Rahmen für die digitale Bildung in den Schulen. Als erstes Bundesland.

Der Ministerrat hat dazu einen Gesetzentwurf verabschiedet, der nicht nur die langfristige Bereitstellung digitaler Endgeräte sichert, sondern auch die Nutzung digitaler Lernplattformen und pädagogischer Konzepte fest in die Schulstruktur integriert.

Digitale Bildung als Verpflichtung, nicht als Option

Mit der Initiative macht das Saarland deutlich, dass digitale Bildung keine Zukunftsvision, sondern eine Gegenwartsaufgabe ist. Bildungsministerin Christine Streichert-Clivot betont: „Digitale Bildung ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Unser Ziel ist klar: Jede Schülerin und jeder Schüler soll unabhängig von finanziellem oder sozialem Status die besten Lernbedingungen erhalten.“

Bereits in den vergangenen Jahren hat das Saarland massiv in die Digitalisierung investiert. So werden alle Schülerinnen und Schüler ab der dritten Klasse sowie Lehrkräfte mit Tablets oder Laptops ausgestattet. Die Online-Schule Saarland (OSS) bietet zudem eine leistungsstarke Plattform für digitales Lernen mit einer Vielzahl moderner Lehrmittel, darunter adaptive Lernsysteme.

Landesweite Medienausleihe und einheitliches Leihmodell

Ein zentrales Element der Gesetzesinitiative ist die gesetzliche Verankerung der Landesweiten Systematischen Medienausleihe Saarland (LSMS). Damit stellt das Land sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler chancengleich auf digitale Lernmittel zugreifen können. Müssen sich in anderen Bundesländern die Eltern selbst um Tablets kümmern und sie voll bezahlen, wird ab dem Schuljahr 2026/27 im Saarland ein einheitliches Leihmodell eingeführt: Jeder Schüler und jede Schülerin erhält ein Endgerät zur Nutzung digitaler Lernangebote. Die Schulbuchausleihe umfasst weiterhin sowohl digitale als auch analoge Medien, während eine moderate Jahresgebühr von 160 Euro die Finanzierung nachhaltig sichert. Ein weiteres innovatives Element: Zukünftig werden die Geräte nicht nur von Schulträgern verwaltet, sondern durch einen Leasinggeber unterstützt. Dadurch sind Schülerinnen und Schüler stets mit aktueller Technik ausgestattet, ohne dass hohe Zusatzkosten entstehen.

Distanzunterricht in besonderen Fällen gesetzlich geregelt

Ein weiteres Novum ist die gesetzliche Regelung zum Distanzunterricht. Dieser soll nicht mehr nur in pandemischen Situationen zum Einsatz kommen können, sondern auch bei anderen besonderen Ereignissen wie Hochwasser oder Glatteis. Damit sorgt das Saarland für mehr Flexibilität und Planungssicherheit im Schulbetrieb.

Meilenstein für die digitale Bildungszukunft

Der Gesetzentwurf geht nun in die externe Anhörung, bei der unter anderem Schulträger, Verbände und Gewerkschaften ihre Einschätzungen einbringen können. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. August 2025 – zum Start des Schuljahres 2025.


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